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Sachsen: „Anti-AfD-Bollwerk“ mit über 360.000 Euro gefördert

Der Verein „Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen“ hat im Jahr 2024 mehr als 365.000 Euro an staatlichen Fördermitteln erhalten. Die AfD kritisiert dies und fordert die Rückzahlung der Gelder.

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Sachsen: „Anti-AfD-Bollwerk“ mit über 360.000 Euro gefördert

Sachsen hat den „Anti-AfD"-Verein im vergangenen Jahr mit Hunderttausenden Euro unterstützt.

© IMAGO / Bernd Elmenthaler

Dresden. – Der Verein „Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen“ hat im Jahr 2024 insgesamt 365.484,12 Euro an staatlichen Zuwendungen erhalten. Das geht aus einer Kleinen Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Timo Schreyer hervor. Die Gelder seien unter anderem für Projekte verwendet worden, die darauf abzielten, einen vermeintlich „extremistischen Hintergrund“ von Geschäftspartnern und Mitarbeitern aufzudecken, wie aus der Anfragenbeantwortung hervorgeht.

Kritik an staatlicher Finanzierung

Der AfD-Politiker Schreyer kritisiert die finanzielle Unterstützung des „Bollwerks gegen die AfD“, wie die Sächsische Zeitung den Verein erst jüngst nannte, scharf. Steuergelder dürften nicht für den politischen Kampf gegen eine Partei eingesetzt werden, so Schreyer. „Seitdem die CDU im Bundestag ihre berühmt-berüchtigte NGO-Anfrage gestellt hat, müsste sie eigentlich wissen, dass Steuergelder nicht für den Kampf gegen eine oder mehrere Parteien eingesetzt werden dürfen“, sagte er.

Er sieht darin eine Verletzung der Chancengleichheit im Wahlkampf und fordert eine Überprüfung der Mittelvergabe. „Der Staat muss neutral bleiben und dafür sorgen, dass die Gelder der Steuerzahler nicht für den politischen Meinungskampf missbraucht werden“, so Schreyer.

Forderung nach Rückzahlung der Gelder

Besonders kritisch sieht der AfD-Politiker die Praxis des Vereins, die politische Gesinnung von Arbeitnehmern und Unternehmen zu überprüfen. Er spricht von „Gesinnungsschnüffelei“ und fordert Konsequenzen: „Aus meiner Sicht sollte geprüft werden, ob man den Verein zur Rückzahlung der erhaltenen Gelder verpflichten kann“.

Schreyer verwies in diesem Zusammenhang auf einen ähnlichen Fall in der Vergangenheit, bei dem die sächsische Asyllobby nach einem Untersuchungsausschuss bereits Gelder zurückzahlen musste. Ob eine solche Prüfung auch für „Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen“ eingeleitet wird, bleibt abzuwarten.

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