EuGH-Urteil: Mehr als 20 Millionen afghanische Frauen grundsätzlich asylberechtigt

Der EuGH hat entschieden: Afghanische Frauen sind wegen „systematischer Verfolgung“ asylberechtigt. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für die europäische Asylpolitik.

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EuGH-Urteil: Mehr als 20 Millionen afghanische Frauen grundsätzlich asylberechtigt

Der EuGH sieht Frauen in Afghanistan nun grundsätzlich als verfolgt an.

© IMAGO / Newscom World

Luxemburg. – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Frauen in Afghanistan aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit systematisch verfolgt werden. Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Asylpraxis in Europa, denn es bedeutet einen grundlegenden Wandel in der Schutzgewährung für afghanische Frauen. Die weibliche Bevölkerung Afghanistans wird auf über 20 Millionen geschätzt.

In seinem Urteil stellte der EuGH fest, dass Zwangsverheiratung und fehlender Schutz vor häuslicher Gewalt in Afghanistan als Formen der Verfolgung anzusehen sind. Die Zwangsverheiratung sei sogar mit einer Form der Sklaverei gleichzusetzen. Weitere repressive Maßnahmen wie der Zwang zur Vollverschleierung, der eingeschränkte Zugang zu Bildung, Arbeit und medizinischer Versorgung sowie der Ausschluss vom politischen Leben wurden als systematische Verweigerung grundlegender Menschenrechte eingestuft. „In ihrer Gesamtheit“ stellten diese Maßnahmen eine Verfolgung dar, hieß es in der offiziellen Erklärung des Gerichts.

Herkunft und Geschlecht reichen für Asylanspruch

Laut EuGH muss bei Asylanträgen von Frauen aus Afghanistan nicht individuell nachgewiesen werden, dass sie bei einer Rückkehr in ihr Heimatland konkret verfolgt werden. Allein die Tatsache, dass sie Frau und Afghanin sind, reicht aus, um die Flüchtlingseigenschaft zu begründen. Hintergrund dieser Klarstellung sind zwei Fälle aus Österreich, in denen einer Frau und einem Mädchen lediglich subsidiärer Schutz zuerkannt worden war. Beide hatten gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, woraufhin der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) den EuGH um eine Entscheidung ersuchte. Nun muss der VwGH endgültig über die Asylanträge entscheiden, wobei er an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden ist.

Die Entscheidung des EuGH löste gemischte Reaktionen aus. Die SPÖ-Europaabgeordnete Elisabeth Grossmann begrüßte das Urteil ausdrücklich. Es sei ein „richtiger Schritt, um ein Zeichen gegen die jüngsten antifeministischen und explizit frauenfeindlichen Strukturen im Land zu setzen“ und den Frauen den dringend benötigten Schutz zu bieten.

Deutlich kritischer äußerte sich die FPÖ-Europaabgeordnete Petra Steger. Sie kritisierte, dass der EuGH mit seiner Entscheidung „ein generelles Asylrecht für alle Frauen“ schaffe, was sie als „weltfremd“ bezeichnete. Es sei zwar offensichtlich, dass Frauen in islamistisch regierten Staaten unterdrückt würden, es sei aber nicht Aufgabe der EU und Österreichs, die „Frauendiskriminierung“ vor allem in „islamisch geprägten Weltregionen“ durch großzügige Asylregelungen zu bekämpfen. Steger forderte stattdessen eine strengere nationale Asylpolitik und die Überprüfung bestehender Asylbescheide afghanischer Männer.

Konsequenzen für die europäische Asylpolitik

Das Urteil des EuGH könnte weitreichende Folgen für die Asylpolitik in der EU haben. Es verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei Asylanträgen von Frauen aus Afghanistan künftig weniger strenge Maßstäbe anzulegen. Ob dies zu einer grundlegenden Neuausrichtung der Asylpolitik führen wird, bleibt abzuwarten. In Österreich wird die Entscheidung jedenfalls kontrovers diskutiert, da sie möglicherweise die Zahl der Asylanträge von Frauen aus Afghanistan erhöhen könnte. Die FPÖ fordert bereits ein Umdenken in der nationalen Asylpolitik und plädiert für eine strengere Kontrolle der Einreisebestimmungen.

Auch der AfD-Sozialpolitiker René Springer kritisierte das Gerichtsurteil. „Afghanische Frauen haben Anspruch auf Asyl, nur weil sie Frauen sind. Über Familiennachzug können dann ALLE Angehörigen nachkommen. Eine gesichtslose Bürokratie entscheidet hier über das Schicksal unserer Zivilisation“, schrieb er auf X.

In den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie die österreichische Regierung und die EU auf das Urteil reagieren werden. Klar ist jedoch, dass die Situation der Frauen in Afghanistan die europäische Politik weiter beschäftigen wird.

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