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Volksverhetzung: Verurteilte sollen nach Rot-Schwarz von Wahlen ausgeschlossen werden

Union und SPD planen eine Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen – mit drastischen Folgen. Wer wiederholt verurteilt wird, soll künftig sein passives Wahlrecht verlieren.

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Volksverhetzung: Verurteilte sollen nach Rot-Schwarz von Wahlen ausgeschlossen werden

Neben der Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen sind noch andere weitreichende Änderungen geplant.

© IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Berlin. – Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Union kommen voran. In der Innenpolitik sind sich die Verhandler weitgehend einig, wie laut Apollo News aus einem CDU-internen Papier hervorgeht. Demnach plant die Große Koalition eine Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen.

Strengere Regeln bei Volksverhetzung

Konkret sieht der Entwurf vor, dass „bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ ein „Entzug des passiven Wahlrechts“ möglich sein soll. Zudem wollen die Koalitionäre prüfen, „inwiefern eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen, eingeführt werden kann“. Ziel sei die „Resilienzstärkung unserer Demokratie zu“.

Kinderrechte im Grundgesetz geplant

Neben der Reform des Volksverhetzungsparagraphen plant die Große Koalition weitere Gesetzesänderungen. So soll das Grundgesetz um Kinderrechte ergänzt werden. Dieser Vorstoß wurde in der Vergangenheit von Verfassungsrechtlern kritisiert. Die Grundrechte gälten bereits uneingeschränkt für Minderjährige, sodass es keine Regelungslücke gebe. Zudem wird befürchtet, dass Kinderrechte als Instrument gegen die Eltern eingesetzt werden könnten.

Auch das Abstammungsrecht soll reformiert werden. „Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft schon vor der Empfängnis ermöglichen“, heißt es in dem Papier. Außerdem soll gelten: „Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist“.

Neue Befugnisse für Sicherheitsbehörden

Im Bereich der Strafverfolgung sollen die Ermittlungsbehörden neue Befugnisse erhalten. „Die Sicherheitsbehörden sollen für bestimmte Zwecke eine Befugnis zur Vornahme einer automatisierten (KI-basierten) Datenanalyse erhalten“, heißt es in dem Papier. Zudem plant die Koalition unter „bestimmten, eng definierten Voraussetzungen bei schweren Straftaten“ eine „retrograde biometrische Fernidentifizierung zur Identifizierung von Täterinnen und Tätern“.

Darüber hinaus prüfen die Koalitionäre Möglichkeiten für einen erweiterten strafrechtlichen Schutz von Kommunalpolitikern. Welche konkreten Maßnahmen hier geplant sind, geht laut Apollo News aus dem Papier allerdings nicht hervor.

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