Haldenwang: „Verfassungsschutz ist verlässlicher Partner der LGBTQ-Bewegung“
Thomas Haldenwang bezeichnete den Verfassungsschutz auf der queerpolitischen Menschenrechtskonferenz als „verlässlichen Partner“ der LGBTQ-Bewegung. Kritiker halten diesen Auftritt für unvereinbar mit der Neutralitätspflicht des öffentlichen Dienstes.
Köln. – Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, hat auf der queerpolitischen Menschenrechtskonferenz der SPD-Bundestagsfraktion seine Behörde als „verlässlichen Partner“ der LGBTQ-Bewegung bezeichnet. Das geht aus einem Redemanuskript hervor, wie die Junge Freiheit (JF) berichtet. Mit der „Progress Pride“-Flagge am Revers betonte Haldenwang: „Im Bundesamt für Verfassungsschutz haben Sie darin einen verlässlichen Partner“. Die Regenbogenfahne sei für ihn mehr als ein Symbol – sie sei „ein permanentes Bekenntnis und Versprechen“ für Freiheit und Vielfalt.
Politische Symbole und Neutralitätspflicht
Der öffentliche Auftritt Haldenwangs wirft Fragen zur Neutralitätspflicht im öffentlichen Dienst auf. Obwohl das Tragen politischer Symbole im öffentlichen Dienst allgemein als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht angesehen wird, besteht nach Angaben des Bundesinnenministeriums keine Genehmigungspflicht für solche Symbole. Auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm antwortete Staatssekretär Mahmut Özdemir (SPD): „Es besteht keine Genehmigungspflicht im Sinne der Fragestellung“.
Kritik von der AfD
Holm reagierte empört auf Haldenwangs Auftritt und kritisierte den Verfassungsschutzpräsidenten gegenüber der JF scharf: „Haldenwangs peinlicher Auftritt bei der queerpolitischen Menschenrechtskonferenz der SPD ist nur ein weiterer Beweis dafür, in welche Schieflage der Verfassungsschutz unter seiner Führung geraten ist.“ Holm forderte, sich auf die „wahren Gefahren“ wie Islamisten und Antisemiten zu konzentrieren, statt sich der „politischen Korrektheit“ zu verschreiben und „rechte Gespenster“ zu jagen. Die Bundesregierung müsse Haldenwang zur Vernunft bringen und ihn für sein „Fehlverhalten“ zur Verantwortung ziehen.